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Leihwaagen

Flexibilität und Effizienz mit professionellen Leihwaagen

Leihwaagen bieten eine flexible und kosteneffiziente Lösung für Unternehmen und Einzelpersonen, die auf präzise Wägetechnik temporär angewiesen sind. Sie finden breite Anwendungsbereiche in Industrie, Handel, Forschung und Entwicklung sowie Veranstaltungen. Diese Wägesysteme decken ein vielfältiges Spektrum an Wägebereichen ab, von Präzisionstechniken für kleinste Mengen im Milligrammbereich bis hin zur Erfassung von schweren Lasten im Tonnenbereich. Je nach Bedarf lassen sich geeignete Leihwaagen für jede Messaufgabe und jeden Einsatzbereich finden.

Merkmale von Leihwaagen

Leihwaagen zeichnen sich durch ihre Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Messanforderungen aus. Sie sind in diversen Ausführungen erhältlich, darunter Tischwaagen, Bodenwaagen, Zählwaagen und viele weitere. Die Produktmerkmale umfassen digitale Schnittstellen für die Datenübertragung, robuste Materialien für den Einsatz in anspruchsvollen Umgebungen sowie benutzerfreundliche Bedienelemente für einen unkomplizierten Betrieb. Diese Eigenschaften gewährleisten eine zuverlässige und präzise Gewichtserfassung und erleichtern den Integrationsprozess in bestehende Systeme.

Stärken von hochwertigen Leihwaagen

Die Stärken von hochwertigen Leihwaagen liegen in ihrer Präzision und ihrem vielseitigen Einsatzspektrum. Sie bieten hohe Messgenauigkeit auch bei kontinuierlicher Beanspruchung, wodurch sie für Qualitätskontrollen und die Einhaltung von Handelsstandards unverzichtbar sind. Durch ihre robuste Bauweise widerstehen sie effektiv äußeren Einflüssen wie Staub und Feuchtigkeit, was sie zuverlässig und wartungsarm macht. Darüber hinaus unterstützen sie moderne Wägeverfahren wie Tara- und Nettofunktionen und lassen sich durch modulare Bauweisen flexibel konfigurieren und erweitern.

Leihwaagen von renommierten Herstellern wie ESSMANN, Kern & Sohn und Radwag bieten neben den genannten Vorzügen auch umfassende Serviceleistungen. Diese inkludieren professionelle Beratung, Installation und Kalibrierung, um die bestmögliche Funktionalität und Konformität mit regulativen Standards sicherzustellen.


Mietzweck
Der Mietgegenstand (vorstehender Lieferumfang) wird zum Zwecke der Wägedatenerfassung an einem benannten Einbauort vermietet. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich zu dem genannten Zweck zu nutzen. Jede Änderung der Verwendung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt mit betriebsfertiger Übergabe der Waage an den Kunden und wird für mindestens 4 Wochen geschlossen. Die max. Dauer beträgt 24 Monate. Das Mietverhältnis ist unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit zulässig. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf den Tag der Absendung, sondern auf den Tag der Ankunft des Kündigungsschreibens an. Der Mieter kann das Mietverhältnis um weitere Wochen verlängern (Optionsrecht), wenn er dem Mieter diese Absicht spätestens 1 Woche vor der ursprünglichen Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich mitteilt. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §568 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen schriftlich vereinbart werden.

Nutzung und Instandhaltung
Vom Mieter wird erwartet, dass er den Mietgegenstand auf geeignete Weise bedient, wartet und reinigt in Übereinstimmung mit den vorgesehenen Funktionen und mit den relevanten Bedienungs- und Wartungsanweisungen. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung der kompletten Mietsache die er, seine Mitarbeiter oder Personen verursachen, die auf seine Veranlassung mit dem Mietgegenstand in Berührung kommen. Stellt der Mieter einen Schaden fest, ist er umgehend verpflichtet diesen dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten, weiteren Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig. Bauliche Veränderungen des Mietgegenstandes durch den Mieter sind nicht zulässig. Während des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, für alle Reparatur- und Servicearbeiten am Mietgegenstand HE Wägetechnik Horst Eßmann GmbH zu betrauen. Evtl. entstandene Kosten für die Instandsetzung des Mietgegenstandes werden nach Aufwand abgerechnet. Ausgenommen hiervon sind Arbeiten, die HE Wägetechnik Horst Eßmann GmbH selbst zu verantworten hat. Der Mieter verpflichtet sich, die Waage in einem gründlich gereinigten Zustand zurückzugeben. Sollte die Endreinigung fehlen, wird diese dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

Zahlung
Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats fällig. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, die Miete durch Abbuchung vom Konto des Mieters einzuziehen. Nach Ablauf der Mindestmietzeit und Rücksprache erfolgt die Abholung der Waage.

Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vermieter berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% sowie eine Gebühr für jede schriftliche Mahnung in Höhe von 5 Euro zu erheben. Ist der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist eine Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses nur durch die Zahlung aller Mietraten bis zum Ablauf der Mindestmietzeit gegeben.

Mietminderung
Der Mieter hat gegenüber Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht. Der Mieter kann gegenüber Mietzinsansprüchen des Vermieters nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen, er muss die Aufrechung dem Vermieter einen Monat vor Fälligkeit schriftlich anzeigen. Der Mieter kann gegenüber Mietzinsforderungen des Vermieters keine Mietminderung geltend machen, es sei denn, der Mangel ist innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zu beheben.

Versicherungspflicht
Der Mieter hat den Mietgegenstand gegen alle Beschädigung zu versichern. Insbesondere gegen Feuer-, Sturm und Wasserschäden, Einbruchdiebstahl einschließlich Vandalismus, Betriebsunterbrechung und ggf. Glasbruch.

Eigentumsvorbehalt
Der Mietgegenstand bleibt während des gesamten Mietzeitraumes Eigentum der HE Wägetechnik Horst Eßmann GmbH. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mietgegenstandes durch den Mieter ist zu keinem Zeitpunkt gegeben.